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Griechenland - Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienkauf

Aufenthaltserlaubnis für nicht EU-Bürger durch Immobilienkauf


Gemäss Art 6 Abs. 2 Gesetz 4146/2013 haben Nicht-EU-Bürger das Recht auf eine Einreise- und fünfjährige Aufenthaltserlaubnis. Die fünfjährige Aufenthaltserlaubnis wird erteilt, wenn sie im Zusammenhang mit dem Erwerb einer oder mehrerer Immobilien im Gesamtwert von 250 000.- € steht.

In den Gemeinden Mykonos, Santorini, Athen und Thessaloniki wurde am 31. Juli 2023 der Investitionsbetrag für die Visa auf 500.000 Euro erhöht. Dieser Betrag muss in eine einzelne Immobilie investiert werden.

Die Aufenthaltsgenehmigung kann wiederholt verlängert werden, solange sich das Immobilienvermögen (Immobilienurkunde=vom Notar beglaubigte Urkunde) weiterhin im Eigentum des Antragsstellers befindet.

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige durch Immobilienkauf


Gleichzeitig erhalten folgende Familienangehörige automatisch eine Aufenthaltserlaubnis:

  • Ehegatten (Mindestalter 18 Jahre)
  • eigene Kinder sowie Kinder des Ehegatten (jünger als 21 Jahre)

Ab dem 21. bis zum 24. Lebensjahr können Kinder ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen.

Eine weitere Möglichkeit zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis ist gemäss
Art. 26, N. 3386/2005 ein Studium an einer griechischen Universität.

Nach 10 Jahren Aufenthalt in Griechenland kann die Einbürgerung beantragt werden.

Gelangt man durch eine Erbschaft oder Schenkung zu einer Immobilie, erhält in diesem
Fall nur der Erbberechtige eine Aufenthaltsbewilligung. Ausgeschlossen davon sind Familienmitglieder.

Dokumente für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis


  • Antrag für eine Steuernummer (AFM / Arithmos Forologikou Mittrou) beim zuständigen Finanzamt. Diese dient als Identifikation und ist für jegliche geschäftliche Aktivitäten und Transaktionen nach Griechenland nötig.
  • Bestätigung einer Immobilienagentur über den Auftrag des Antragstellers zum Kauf
    einer Immobilie
  • Kopie des Kaufvertrages der Liegenschaft oder Liegenschaften im Wert
    von mind. 250 000 € oder 500 000 € in den Gemeinden Athen, Thessaloniki, Mykonos und Santorini
  • Bestätigung des Notars über die Erfüllung der Voraussetzungen des Kaufvertrags
    nach Art. 6 Abs. 2 Gesetz 4146/2013
  • Bestätigung des Eintrags ins Grundbuchregister
  • Bestätigung über die Anmeldung bei einer Krankenversicherungsgesellschaft

Eine weitere Möglichkeit für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit. Dieses Thema werden wir in einem anderen Blog erläutern.

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Informationen nicht umfassend sein können und dass die Beratung durch einen Anwalt im Einzelfall nicht ersetzbar ist.


Quelle: pixabay.com

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