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Erbrecht in Griechenland

Das Erbrecht ist eines der emotionalsten Rechtsbereiche des alltäglichen Lebens, da es uns das Ende unseres Daseins vor Augen führt. Der Tod bedeutet nicht nur den schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen, sondern bedarf auch der Klärung von vermögensrechtlichen und anderen Rechtsverhältnissen. Doch jedes Land hat seine eigenen Gesetze und so gilt es auch beim Erbrecht in Griechenland, die eine oder andere Hürde an Bürokratie zu überwinden.

Grundsätze des griechischen Erbrechts

Als gesetzliche Erben werden im griechischen Erbrecht folgenden Personen gesehen:

  • Der Ehegatte
  • Die Nachkommen
  • Die weiteren Verwandten
  • Der Staat

In der Schweiz und in Deutschland wird die erbrechtliche Nachfolge meist mit einem Ehe- und Erbvertrag oder gemeinsamen Testament geregelt. Im Ausland gefertigte gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge werden von griechischen Gerichten als nicht wirksam erklärt und gänzlich abgelehnt.

Welche Testamente gibt es in Griechenland?

Neben der gesetzlichen Erbfolge ist es natürlich auch in Griechenland möglich in Form eines Testaments einen Erben einzusetzen. Damit der letzte Wille auch durchgesetzt wird, muss das Testament rechtsgültig sein und die nötigen Formvorschriften enthalten.

Wenn Sie als Schweizer oder Deutscher ein Haus in Griechenland kaufen, sollten Sie den Immobilien- und Grundbesitz testamentarisch regeln. Dabei stehen Ihnen folgende Testamentsarten im griechischen Erbrecht zur Verfügung:

Eigenhändiges Testament: Dieses soll eigenhändig geschrieben und datiert werden und kann beim Notar hinterlegt werden.

Öffentliches Testament: Der Erblasser gibt seine Erklärung mündlich vor einem Notar und drei Zeugen ab. Mit der Unterschrift des Verfügenden wird das Testament rechtskräftig.

Geheimes Testament: Der Erblasser übergibt dem Notar ein Dokument und erklärt mündlich, dass dies sein letzter Wille ist.

Erbschaftssteuer in Griechenland

In Griechenland wird eine Erbschaftssteuer erhoben und die Steuerpflicht betrifft den gesamten Erwerb. Bei Steuerausländern wird dies jedoch anders behandelt, denn hier erhebt der griechische Fiskus nur für griechisches Nachlassvermögen eine gesetzliche Erbschaftssteuer. Da zwischen Deutschland - Schweiz und Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, werden in Deutschland - Schweiz bereits gezahlte Erbschaftssteuern von den griechischen Steuerbehörden anerkannt und angerechnet. Anhand dieses Abkommens wird sichergestellt, dass Sie als Erbe ihr geerbtes Vermögen nicht doppelt versteuern müssen.

Bei der Erbschaftsteuer in Griechenland gibt es ausserdem ganz konkrete Vorgaben. So muss innerhalb von 6 Monaten nach Erbfall eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden. Wenn die Erben im Ausland leben, ist nach griechischem Erbrecht eine Verlängerung auf ein weiteres halbes Jahr möglich. Es ist auf jedem Fall ratsam, die Konsultation eines versierten Steuerberaters hinzuzuziehen. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne einen kompetenten Ansprechpartner aus unserem Netzwerk empfehlen.

Welches Recht gilt bei internationalen Erbschaften?

Ein Erbfall wird dann als international betrachtet, wenn die erblassende Person grenzüberschreitende Vermögenswerte hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erblasser parallel zur griechischen auch der Schweizer Staatsangehörigkeit angehört. Welches Recht dann zur Anwendung kommt ist ganz individuell und wird nach einer genauen Überprüfung entschieden. Zusätzlich zu einem unterschiedlichen Zivilrecht, ist auch eine doppelte Staatsangehörigkeit oft schwierig zu behandeln. Seit dem Jahre 2015 gilt jedoch die europäische Erbrechtsverordnung, die das Klären von grenzüberschreitendem Bezug bei einem Erbfall erleichtert. Hier ist niedergeschrieben, dass sich das anzuwendende Erbrecht an dem letzten Wohnort des Erblassers zu orientieren hat. Um Missverständnisse oder nachträglichen Ärger zu vermeiden sollte bei jedem grenzüberschreitenden Erbfall ein erfahrener Anwalt für Internationales Erbrecht zu Rate gezogen werden.

Quelle: pixabay.com

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